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Behinderte
Behinderte erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
 
Einschränkung Stadttarif
Für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach werden ermäßigte Fahrkarten für Behinderte nur als Einzelfahrten im Vorverkauf angeboten (Zehn-Fahrten-Karte "Sparpreis Spezial").
Berechtigungsausweise
Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:

entweder alle unternehmenseigenen Behinderten-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig
oder - ersatzweise - die VORTEILScard "Spezial" der ÖBB.

• für Fahrten ausschließlich auf unternehmenseigenen Leistungen ausschließlich jeweils der unternehmenseigene Behinderten-Berechtigungsnachweis,

• im Falle des Nichtvorliegens eines unternehmenseigenen Senioren-Berechtigungsnachweises (z.B. bei Österr. Postbus AG) und/oder

• für Fahrten, zu deren Durchführung die Leistungen mehrerer Verkehrsunternehmen frequentiert werden müssen (Umsteige-Fahrten).
Gültigkeit
Die hier dargestellte Behindertenermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifbestimmungen gültig gewesenen Behindertenermäßigungen anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifs vorliegt.

Eine solche Ausnahme liegt bis auf weiteres insbesondere für die Freifahrt für "Zivilinvalide" der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Für die Inanspruchnahme anderer Leistungen als jener der STW werden jedoch weder diese Freifahrt noch der zugehörige Berechtigungsausweis ("Stammausweis") für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt (während bereits gekaufte Fahrkarten sehr wohl anerkannt werden).