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Family-Business
Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kinderaltersgrenze lt. Begriffsbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt:
wir sind eine familie
Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kinderaltersgrenze lt. Begriffsbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt:
wir sind eine Familie
• Die Eltern (1 oder 2 Elternteile bzw. denselben gleichgestellte Personen, dazu siehe weiter unten) und bis zu 5 der selben Familie angehörende Kinder zahlen

• zusammen den Familienpreis, der sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt.

• Auf ohnehin unentgeltlich beförderte Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr findet die Familien-Ermäßigung keine Anwendung.

• Bei Inanspruchnahme der Familien-Ermäßigung dürfen an Schultagen außer Samstag (d.s. Wochentage, ausgenommen Samstage, an denen die Kärntner Pflichtschulen generell Unterrichtsbetrieb haben) - unabhängig von den sonstigen zeitlichen Geltungsbedingungen der Familien-Fahrkarte - zwischen 6:45 und 7:45 Uhr keine Fahrten angetreten werden.
Berechtigungsausweise
Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:

entweder alle unternehmenseigenen Familien-Berechtigungsnachweise deran der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig
oder (ersatzweise) die VORTEILScard "Familie" der ÖBB.