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Schwerkriegsbeschädigte
Schwerkriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70% gemindert ist, werden für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach sowie auf den als "Ortslinienverkehr" gesondert bezeichneten Verbundlinien unentgeltlich befördert.
Für alle sonstigen Fahrten erhalten Schwerkriegsbeschädigte Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
In beiden Fällen wird bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung zusätzlich eine Begleitperson unentgeltlich befördert.
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Berechtigungsnachweis
Als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich der vom Landesinvalidenamt (Bundessozialamt) ausgegebene, mit gültiger Berechtigungsmarke für Schwerkriegsbeschädigte versehene Schwerkriegsbeschädigtenausweis anerkannt. Die Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson liegt vor, wenn der Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einer entsprechenden Begleitmarke versehen ist.
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Schwerkriegsbeschädigtenausweis
 Den Schwerkriegsbeschädigten sind Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerkriegsbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt.
Berechtigungsmarken zum Schwerkriegsbeschädigtenausweis
 Gültig im angegebenen Kalenderjahr und darüber hinaus ab 01. Dezember des vorgelegenen Jahres und bis 31. Jänner des darauf folgenden Jahres. z.B.: K 1994 bzw. Bg 1994 gültig 01. Dez. 1993 bis 31. Jän. 1995.
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