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Senioren
Ab 1. Jänner 2012 gilt aufgrund eines höchstgerichtlichen Urteils, welches geschlechtsspezifische unterschiedliche Bedingungen untersagt, folgende neue Altersgrenze:
"Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (ab dem 60. Geburtstag) zum Tag des Reiseantritts erhalten gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzel- und Tageskarten zum Seniorenpreis."
Die Bestimmungen für diejeweiligen Berechtigungsnachweise bleiben unverändert.
Seniorenpreis siehe Tarife.
 
Einschränkung Stadttarif
Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebiets Klagenfurt werden ermäßigte Einzelkarten für Senioren nur als Einzelfahrten im Vorverkauf angeboten (Zehn-Fahrten-Karte "Sparpreis Senior").
Berechtigungsausweise
Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einereinheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:

entweder alle unternehmenseigenen Senioren-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig
oder (ersatzweise) die VORTEILScard "Senior" der ÖBB.



Gültigkeit
Die hier dargestellte Seniorenermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifbestimmungen gültig gewesenen Seniorenermäßigungen anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifs vorliegt.