Berechtigungsausweise
Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einereinheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:
entweder alle unternehmenseigenen Senioren-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder (ersatzweise) die VORTEILScard "Senior" der ÖBB. Gültigkeit
Die hier dargestellte Seniorenermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifbestimmungen gültig gewesenen Seniorenermäßigungen anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifs vorliegt.
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