Berechtigungsausweise
Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:
entweder alle unternehmenseigenen Blinden-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder - ersatzweise - die VORTEILScard "Blind" der ÖBB. Gültigkeit
Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifbestimmungen gültig gewesenen Blinden-Ermäßigungen anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifs vorliegt.
Eine solche Ausnahme liegt bis auf weiteres insbesondere für die Freifahrt für "Vollblinde" der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt (während bereits gekaufte Fahrkarten sehr wohl anerkannt werden). |
