
•Eine Änderung des Geltungsbereiches einer Jahreskarte kann nur mit Wirkung zu einem Monatsersten erfolgen und bedeutet die Stornierung der bisherigen Jahreskarte bei gleichzeitiger Ausstellung einer neuen Jahreskarte ab dem nächsten Monatsersten.
• Die beiden Bonusmonate der bisherigen Jahreskarte können nicht gutgeschrieben, in Bargeld abgelöst oder auf die neue Jahreskarte übertragen werden.
• Für die Abänderung wird ein Entgelt von EUR 7,- verrechnet.
• Die Abänderung des Geltungsbereiches einer Jahreskarte muss der Jahrekartenstelle schriftlich mitgeteilt werden und hat die gleichen Angaben wie eine Bestellung zu enthalten.
• Die neue Jahreskarte kann bei der Jahreskartenstelle abgeholt werden. Bei der Abholung ist die alte Jahreskarte abzugeben.
• Die neue Jahreskarte kann auch auf dem Postwege zugestellt werden, wobei die alte Karte bis zum 5. des ersten Gültigkeitsmonats der neuen Jahreskarte zurückgeschickt werden muss. Sollte die alte Karte bis zu diesem Termin nicht bei der Jahreskartenstelle eingelangt sein, wird der Rückgabemonat nachverrechnet.
• Infolge dieser Änderung kann sich der Fahrpreis ändern.
• Bei einer Jahreskarte mit Barzahlung erfolgt die allfällige Fahrpreisnachzahlung bei Abholung der neuen Jahreskarte.
• Soll die neue Jahreskarte auf dem Postwege zugestellt werden, ist zuvor die Fahrpreisnachzahlung mittels Zahlschein durchzuführen. Die neue Jahreskarte wird nach Eingang der Fahrpreisnachzahlung zugesandt. Eine allfällige Fahrpreisrückzahlung wird abzüglich Entgelt dem Fahrgast gutgeschrieben.
• Bei einer Jahreskarte mit Einzugsermächtigung wird bei der nächsten Einziehung der neue Monatsbetrag zuzüglich Entgelt EUR 1,- (zehn Mal) abgebucht.
• Bei Namensänderungen (z.B. Heirat u.s.w.) wird die Zeitspanne der Gültigkeit der Jahreskarte nicht verändert, wodurch auch der Erhalt der Bonusmonate gewährleistet bleibt. Jedoch wird für die Abänderung ein Entgelt von EUR 7,- in Rechnung gestellt. • Änderungen weiterer Daten (z.B. Adresse, Bankverbindung) sind der Jahreskartenstelle umgehend schriftlich mitzuteilen
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