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Allgemeines

• Nichtübertragbare Jahreskarten können gegen ein Entgelt von EUR 7,- auf übertragbare umgeschrieben werden, jedoch nur wenn der Fahrgast gleichzeitig die Differenz zwischen seinen bis zum Umschreibe-zeitpunkt geleisteten Zahlungen und dem Gesamtpreis der Jahreskarte bar entrichtet.

• Übertragbare Jahreskarten werden generell nicht ersetzt.

• Nicht übertragbare Jahreskarten werden gegen Vorlage einer Verlustmeldung und gegen ein Bearbeitungsentgelt von EUR 7,- einmalig ersetzt.

• Diese Regelung gilt analog auch für einen Diebstahl der nicht übertragbaren Jahreskarte.