![]() Bezahlung
• Der Preis einer Jahreskarte berechnet sich durch das 10-fache des tarifmäßig festgesetzten Preises der jeweiligen Monatkarte. Die letzten beiden Monate der Geltungsdauer sind die sogenannten „Bonusmonate“. • Bei einer Jahreskarte mit Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der 10 Teilbeträge jeweils am 5. eines Monats im voraus. Bei Bankeinzug wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Entgelt von EUR 1,- (zehn Mal) verrechnet. • Ein Widerruf des Einziehungsauftrages sowie die Auflassung des Kontos ohne vorhergehende Kündigung der Jahreskarte, berechtigen die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H (in weiterer Folge VKG genannt), den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sollte der aushaftende Betrag nicht innerhalb einer durch die VKG festgelegten Frist einlangen, verliert die Jahreskarte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit und ist der Jahreskartenstelle unverzüglich zu übermitteln. |

