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Bezahlung

• Der Preis einer Jahreskarte berechnet sich durch das 10-fache des tarifmäßig festgesetzten Preises der jeweiligen Monatkarte. Die letzten beiden Monate der Geltungsdauer sind die sogenannten „Bonusmonate“.

• Jahreskarten mit Barzahlung müssen im voraus bezahlt werden, entweder in bar in der Jahreskartenstelle oder mittels Zahlschein.

Übertragbare Jahreskarten können nur bar bezahlt werden, für nicht übertragbare (auf persönl. Namen ausgestellte) Jahreskarten besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Teilzahlung mit Einzugsermächtigung für Lastschriften einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Österreich.

• Bei einer Jahreskarte mit Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der 10 Teilbeträge jeweils am 5. eines Monats im voraus. Bei Bankeinzug wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Entgelt von EUR 1,- (zehn Mal) verrechnet.

• Ein Widerruf des Einziehungsauftrages sowie die Auflassung des Kontos ohne vorhergehende Kündigung der Jahreskarte, berechtigen die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H (in weiterer Folge VKG genannt), den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sollte der aushaftende Betrag nicht innerhalb einer durch die VKG festgelegten Frist einlangen, verliert die Jahreskarte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit und ist der Jahreskartenstelle unverzüglich zu übermitteln.

• Offene Beträge werden von der VKG gerichtlich eingefordert, Gerichtsstand ist ausschließlich Klagenfurt am Wörthersee.