![]() Verlängerung der Gültigkeit
• Die Jahreskarte wird nicht automatisch verlängert. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Fahrgast jedes Jahr schriftlich auf den Ablauf der Jahreskarte hingewiesen. Das beiliegende Verlängerungsformular muss vom Kunden unterschrieben werden und ist an die Jahreskartenstelle zu retournieren. Ohne Verlängerungsformular kann die Jahreskarte nicht verändert werden.
• Wünscht der Kunde bezüglich Strecke, Gültigkeit oder Übertragbarkeit eine geänderte Jahreskarte, so muss dies der Jahreskartenstelle bis spätestens 4 Wochen vor Gültigkeitsbeginn der neuen Jahreskarte schriftlich (mit Unterschrift) mitgeteilt werden. |

