![]() Kleintiere
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde - werden unentgeltlich mitbefördert.
hunde
Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht oder getragen werden können, sind Fahrkarten zum Sparpreis zu lösen.
Im Übrigen (z.B. bezügl. Maulkorbpflicht oder Ausnahmen für Dienst- und Partnerhunde) gelten dafür die Beförderungsbestimmungen des jeweils benützten Verkehrsunternehmens. |

