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Ehre der Lehre
In Österreich besteht für Lehrlinge Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt wenn.....

sie unter 24 Jahre sind, einem anerkannten Lehrverhältnis unterliegen und an mind. drei Tagen in der Woche die Freifahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte in Anspruch nehmen und hiefür die österreichische Familienbeihilfe beziehen. Lehrlinge, die weder österreichische Staatsbürger sind noch EU-/EWR Bürger oder über EU-Abkommen diesen gleichgestellt sind, benötigen eine Bestätigung des österr. Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe.

Das Antragsformular ist entweder beim Arbeitgeber oder bei der Wirtschaftskammer (bzw. bei den Verkehrsunternehmen) erhältlich. Das vollständig und leserlich ausgefüllte Formular ist sodann vom Arbeitgeber mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Der Selbstbehalt-Erlagschein von Euro 19,60 liegt dem Formular bei und ist von jedem Lehrling einmal pro Lehrjahr zu bezahlen und wird an das Bundesministerium weitergeleitet. Dieser Erlagschein enthält eine12-stellige Zahlungsnummer, welche am Antragsformular einzutragen ist. Die Kopie dieser Einzahlung ist dem Antragsformular beizulegen.

Jetzt wird der Antrag mit der Einzahlungsbestätigung und Foto (3,2 x 2,5 cm) bei der Ausgabestelle (siehe Link ganz unten) abgegeben.

Sollte der Selbstbehalt falsch eingezahlt worden sein, so fülle den Antrag auf Rücküberweisung aus (diesen findest du unter dem Menüpunkt"Formulare-Download") und lege eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines bei. Ohne eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines kann keine Rücküberweisung durchgeführt werden.


Dein Lehrlingsfreifahrt-Antragsformular bekommst du in einer deiner Ausgabestellen.