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frei ist gut!
In Österreich besteht für ordentliche Schüler und Schülerinnen Anspruch auf Schülerfreifahrt, wenn.....

du unter 24 Jahre bist und eine öffentl. Schule oder eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule an mind. vier Tagen in der Woche besuchst und hiefür die österreichische Familienbeihilfe beziehst. Schüler und Schülerinnen, die weder österreichische Staatsbürger sind noch EU-/EWR Bürger oder über EU-Abkommen diesen gleichgestellt sind, benötigen eine Bestätigung des österr. Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

Das Freifahrtformular ist in der Schule (bzw. bei den Verkehrsunternehmen) erhältlich. Das vollständig und leserlich ausgefüllte Formular ist sodann von der Schule mit Unterschrift und Rundstempel zu bestätigen. Der Selbstbehalt-Erlagschein von Euro 19,60 liegt dem Formular bei und ist von jedem Schüler einmal pro Schuljahr zu bezahlen und wird an das Bundesministerium weitergeleitet. Dieser Erlagschein enthält eine 12-stellige Zahlungsnummer, welche am Antragsformular einzutragen ist. Die Kopie dieser Einzahlung ist dem Antragsformular beizulegen.

Jetzt wird der Antrag mit der Einzahlungsbestätigung und Foto (3,2 x 2,5 cm) bei der Ausgabestelle (siehe Link ganz unten) abgegeben. In den meisten Fällen wird das von den Schulen erledigt.

Sollte der Selbstbehalt falsch eingezahlt worden sein, so fülle den Antrag auf Rücküberweisung aus (diesen findest du unter dem Menüpunkt "Formulare-Download") und lege eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines bei. Ohne eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines kann keine Rücküberweisung durchgeführt werden.


Dein Schülerfreifahrt-Antragsformular bekommst du in einer deiner Ausgabestellen.