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Die Fahrkarten der Kärntner Linien
Von der Einzelfahrkarte bis zum Angebot für Vielfahrer der Öffis: Hier gibt es eine Auflistung aller Tickets für den öffentlichen Verkehr in Kärnten.
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Ticketübersicht
Die Preise, Tarife und Tickets für Ihre Wunschstrecke erhalten Sie im Routenplaner der Kärntner Linien. Ermäßigungen gibt es für diverse Ticketkategorien für Kinder, Studenten, Senioren, Familien und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Bitte beachten Sie die dafür notwendigen Nachweise unter Ermäßigungen.
- Einzel- und Tageskarten für Ihre Reiseroute können Sie nach dem Errechnen Ihrer Strecke in unserem Routenplaner im Ticketshop kaufen.
- Kärnten Tickets, Jahreskarten und Semesterkarten können Sie im Webshop bestellen.
Das richtige Ticket für Sie
Freizeit-Ticket
Für alle, die auch am Wochenende unbegrenzt mit dem Nahverkehr unterwegs sein möchten gibt es das Freizeit-Ticket als Tagesticket um € 14,90,-.
Mit dem Freizeit-Ticket können sämtliche Verbindungen der Kärntner Linien (ausgenommen Sonderverkehr und ÖBB Fernverkehrszüge) für einen ganzen Tag genutzt werden.
Das Freizeit-Ticket gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (von 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages).
Gültig bis 3.00 Uhr des Folgetages an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Geografische Gültigkeit: gesamtes Verbundgebiet (ganz Kärnten, auf der Schiene bis Lienz), bei ÖBB nur in Nahverkehrszügen (keine Gültigkeit in ÖBB RJ, EC, IC, NJ)
Preis: Erwachsene 14,90 €, Kinder 7,90 €
Erhältlich im Kärntner Linien Ticketshop, ÖBB-Ticket Shop, bei Buslenkern, Personenkassen und Ticketautomaten der ÖBB
Aktiv-Ticket
Das Aktiv-Ticket ermöglicht Ihnen und Ihrem Fahrrad die Nutzung aller Nahverkehrszüge der ÖBB in ganz Kärnten sowie bis nach Lienz. Eine flexible Mobilitätslösung für Radfahrer im öffentlichen Verkehr.
Mit dem Aktiv-Ticket sind Sie und Ihr Fahrrad mit den Nahverkehrszügen der ÖBB in ganz Kärnten sowie bis Lienz um € 19,90,- (Erwachsene) bzw. € 12,90,- (Kinder) mobil.
Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Fahrradmitnahme.
Erhältlich im Kärntner Linien Ticketshop, ÖBB-Ticket Shop, bei Buslenkern, Personenkassen und Ticketautomaten der ÖBB.
Kärnten Ticket
Mit einem Ticket unbegrenzt alle Bus- und Bahnverbindungen der Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien in ganz Kärnten mit vielen Vorteilen nutzen.
Meine Jahreskarte für alle Öffis in Kärnten - Mit einem Ticket unbegrenzt alle Bus- und Bahnverbindungen der Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien in ganz Kärnten nutzen:
- Regional- und Stadtbuslinien in ganz Kärnten
- Nah- und Fernverkehrszüge in ganz Kärnten bis Lienz
- ausgenommen Sonderverkehr
KlimaTicket Ö
Ein Ticket für ganz Österreich – alle öffentlichen Verkehrsmittel inklusive. Maximale Flexibilität bei minimalem ökologischen Fußabdruck.
Die Jahreskarte für alle Öffis in ganz Österreich.
Info und Bestellung unter www.klimaticket.at.
Einzelkarten
Einzelkarten befähigen zu einer einmaligen Fahrt auf einer beliebigen Strecke. Im Stadtverkehr (Klagenfurt und Villach) werden Stundenkarten ausgegeben.
Einzelkarten werden zum Normal-, Senioren-, Spar- und Familienpreis ausgegeben.
Im Fahrzeugverkauf sind Einzelkarten gültig ab der Ausgabe, im Vorverkauf ab Ausgabe/Entwertung.
Einzelkarten im Regionalverkehr
Einzelkarten, die auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach gelten (Regionaltarif), berechtigen zu einer Fahrt ohne Fahrtunterbrechung in sinngemäß vorwärtsstrebender Richtung innerhalb der erworbenen Zonen, ab Ausgabe oder Entwertung zum sofortigen Fahrantritt.
Einzelkarten berechtigen zu einer Fahrt ohne Unterbrechung. Wenn Sie umsteigen, ist eine neue Fahrkarte zu lösen, dies gilt auch bei einem Umstieg von Regional- in Stadtverkehr.
Stundenkarten im Stadtverkehr
Stundenkarte Stadtverkehr: Diese befähigen zur Nutzung des gesamten Stadtverkehrs für 60 Minuten ab Entwertung Einzelkarten, die ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach gelten (Stadttarif), berechtigen innerhalb einer Stunde (60 Minuten) ab Ausgabe oder Entwertung zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb des erworbenen Stadtverkehrgebietes.
Einzelkarten zum Stadttarif können im Vorverkauf auch als Mehrfahrtenkarte ausgegeben werden.
Wo erhalte ich mein Ticket?
Einzelkarten für Ihre Reiseroute können Sie nach dem Errechnen Ihrer Strecke in unserem Routenplaner (oder direkt) im Ticketshop online kaufen. Des Weiteren erhalten Sie sie in den Mobilitätsbüros am Schalter, bei Ticketautomaten an Bahnhöfen sowie bei unseren BuslenkerInnen.
Tageskarten
Für mehrere Fahrten auf einer Wunschstrecke empfehlen wir Tageskarten.
Tageskarten werden zum Normal-, Senioren-, Spar- und Familienpreis ausgegeben und sind übertragbar.
Im Fahrzeugverkauf sind Tageskarten gültig ab Ausgabe, im Vorverkauf ab Ausgabe oder Entwertung.
Tageskarten, welche auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach gelten, berechtigen zu beliebig viele Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen. Sie gelten am Tag der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- oder Entwertungszeitpunkt an einen Kalendertag bis 03:00 Uhr des Folgetages und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles.
Tageskarten, die ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt oder Villach gelten (Stadttarif), berechtigen innerhalb von 24 Stunden ab Ausgabe oder Entwertung zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb des erworbenen Stadtverkehrgebietes und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles.
Gut zu wissen
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Tageskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.
Tageskarten für Ihre Reiseroute können Sie nach dem Errechnen Ihrer Strecke in unserem Routenplaner im Ticketshop online kaufen. Des Weiteren erhalten Sie sie in den Mobilitätsbüros am Schalter, bei Ticketautomaten an Bahnhöfen sowie bei unseren BuslenkerInnen.
Wochenkarten
Eine Woche auf derselben Strecke unterwegs? Dafür gibt es die Wochenkarte.
Wochenkarten werden zum Normalpreis ausgegeben und sind übertragbar.
Wochenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen. Sie gelten ab dem Tag der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- oder Entwertungszeitpunkt an 7 Tage (Tag = 0.00 bis 23:59 Uhr; z.B. von Dienstag bis einschließlich Montag der darauffolgenden Woche, 23:59 Uhr)
Gut zu wissen
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Wochenkarte den Stadtverkehr mitzubenützen.
Monatskarten
Über 30 Tage auf derselben Strecke unterwegs? Dafür gibt es die Monatskarte.
Monatskarten werden zum Normalpreis ausgegeben und sind 30 Tage gültig.
In Kärnten hat die Monatskarte ein sogenanntes „Fließdatum“. Egal an welchem Tag im Monat Sie die Fahrkarte kaufen, die Karte gilt immer 30 Tage bis 23:59 Uhr. Monatskarten sind übertragbar.
Monatskarten, die auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach gelten, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen.
Sie gelten ab dem Tag der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- oder Entwertungszeitpunkt an 30 Tage lang bis 23.59 Uhr.
Monatskarten für StudentInnen
StudentInnen haben die Möglichkeit eine Monatskarte zum Studententarif zu erwerben. Dazu gelten folgende Voraussetzungen:
- zu Beginn des Semesters das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Bildungseinrichtung und Wohnort in Kärnten
- ordentliche/r Studierende/r
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Monatskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.
Semesterkarten für StudentInnen
Für StudentInnen bieten die Kärntner Linien eine Semesterkarte an. Diese kann auch am Wochenende genutzt werden! Dieses Angebot gilt auch für StudentInnen, deren Hauptwohnsitz nicht in Kärnten ist.
Gültigkeit:
- Wintersemester: 15. September bis 28. Februar
- Sommersemester: 15. Februar – 31. Juli
Die Ausstellung erfolgt mittels Selbsterfassung.
Voraussetzungen für die Semesterkarte:
- zu Beginn des Semesters das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Hochschule in Kärnten
- 8-stellige Matrikelnummer oder ggf.* einen Studiennachweis (ordentlicher Studierender)
- Passfoto
Bestellung online: Semesterkarte Studenten
Die Bestellung der Semesterkarte für Studenten ist nur online möglich. Wenn Sie Fragen dazu haben,
senden Sie uns ein E-Mail: semesterkarte@vkgmbh.at
Tarife gültig ab 1. März 2022
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Semesterkarte den Stadtverkehr mitzubenützen.
Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen der Kärntner Linien in der jeweils gültigen Fassung.
*Der Upload eines Studiennachweises ist nicht in jedem Fall notwendig. Dieses Dokument wird nur dann benötigt, wenn das Bundesrechenzentrum (BRZ) die Daten des Studenten / der Studentin anhand der 8-stelligen Matrikelnummer nicht verifizieren kann. Derzeit können nur Daten von ausgewählten Hochschulen in Kärnten abgerufen werden. StudentInnen anderer Hochschulen und Universitäten in Kärnten benötigen bis zur Freischaltung des BRZ einen Studiennachweis als ordentlicher Student.
Tipp: Kärnten Ticket Jugend
Für alle unabhängigen Studies, die zu ihrer Hochschule und wohin auch immer wollen!
Seit 1. Januar 2022 gibt es eine neue Jahreskarte, das Kärnten Ticket. Dieses befähigt, unbegrenzt alle regulären Verbindungen der Kärntner Linien in ganz Kärnten zu nutzen. Perfekt für unabhängige und umweltbewusste Studentinnen und Studenten. Darum gibt es das Kärnten Ticket Jugend für alle unter 26 um nur € 320,-.
@ FH Studies: Erkundigt euch bei eurer ÖH auch über die Mobilitätsförderung
Jahreskarten
Jahreskarten sind streckenbezogene Fahrkarten, welche nach Zonen berechnet werden.
Trotz des Kärnten Ticket bieten wir Jahreskarten für unsere Kundinnen und Kunden an.
Die Jahreskarte im Überblick:
- Streckengebunden
- Personalisiert oder bei Bedarf übertragbar
- Gültig jeweils ab 1. des Monats
- 12 Monate fahren – 10 zahlen
- Monatliche Abbuchung möglich
- Parkberechtigung für P+R Anlage (derzeit Lienz und Spittal)
- Stornierung zum 15. jedes Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich
Jahreskarten gelten 12 Kalendermonate lang jeweils von einem Monatsersten an (vom ersten Tag eines Kalendermonats) bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages (letzter Tag des 12. Kalendermonats) und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen und / oder des erworbenen Stadtverkehrgebietes.
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Jahreskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.
Weitere Informationen zur Jahreskarte
Unser Tipp: Das Kärnten Ticket
Jahreskarten Senior
Jahreskarten sind streckenbezogene Fahrkarten, welche nach Zonen berechnet werden.
Trotz des Kärnten Ticket Senior um € 320,00 bieten wir Jahreskarten für Seniorinnen und Senioren an.
Seniorinnen und Senioren erhalten Jahreskarten mit ca. 50% Ermäßigung.
Die Jahreskarte Senior im Überblick:
- Streckengebunden
- Personalisiert
- Gültig ab 65 Jahren
- Preisvorteil bei Jahreskarten: 12 Monate fahren und nur 10 Monate bezahlen
- Gültig jeweils ab 1. des Monats
- Monatliche Abbuchung möglich
- Stornierung zum 15. jedes Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich
Jahreskarten Senior gelten 12 Kalendermonate lang jeweils von einem Monatsersten an (vom ersten Tag eines Kalendermonats) bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages (letzter Tag des 12. Kalendermonats) und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen und / oder des erworbenen Stadtverkehrgebietes.
Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Jahreskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.
Unser Tipp: Das Kärnten Ticket Senior
- Sonstige Ermäßigungen
Ermäßigungen mit Berechtigungsausweis
Nachfolgend dargestellte Ermäßigungen gelten gegen Vorweis des jeweils angeführten Berechtigungsausweises, der bei Kontrollen unaufgefordert vorzuweisen ist bzw. aufgrund der in den Tarifbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen geforderten Nachweise.
Kinder bis 6 Jahre
Maximal 4 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert (ausgenommen regelmäßiger, organisierter Kindergartenverkehr und Kindergruppenfahrten). Begleiter können Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) sein. Ohne Begleitung werden Kinder bis 6 Jahre nicht befördert.
Für das fünfte und jedes weitere, mit derselben Aufsichtsperson reisende Kind bis zu 6 Jahren, ist der Sparpreis auf Einzel- und Tageskarten zu entrichten.
Berechtigungsausweis ist ein Lichtbildausweis, aus dem die Identität und das Geburtsdatum des Kindes hervorgehen.
Kinder von 6 bis 15 Jahren
Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Berechtigungsausweis ist ein Lichtbildausweis, aus dem die Identität und das Geburtsdatum des Kindes hervorgehen.
Studierende
Studierende, die zu Beginn des Semesters das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem regulären Standort der Bildungseinrichtung Monatskarten (Gültigkeit 30 Tage, siehe auch Monatskarten) zum ermäßigten Studentenpreis oder wahlweise eine ausschließlich via Internet erhältliche Semesterkarte für Studierende, wenn
- sie für jenes Semester, in welches die Monats- oder Semesterkarte fällt, an einer im Bundesland Kärnten gelegenen Universität, Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Akademie oder Konservatorium im Sinne der Begriffsbestimmungen (siehe Tarifbestimmungen) ordentlich inskribiert sind und wenn
- der Wohnort, von dem aus die Bildungseinrichtung besucht wird, im Bundesland Kärnten liegt.
Als Berechtigungsausweis für Studenten-Monatskarten wird ausschließlich der von den Kärntner Linien unentgeltlich ausgegebene Studenten-Berechtigungsausweis anerkannt.
Die Ausstellung von Studenten-Berechtigungsausweisen erfolgt durch die Verkehrsunternehmen in allen besetzten Bahnhöfen und sonstigen stationären Ausgabestellen. Ebenso die Verlängerung von Ausweisen.
Die Studenten-Monatskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie ist bei Kontrolle, zusammen mit dem Studenten-Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuweisen.
Die Berechtigung für den Bezug der Semesterkarte wird ausschließlich durch von den Berechtigten selbst vorzunehmendes Hochladen der auf der hierfür eingerichteten Internetseite verlangten digitalen Nachweise festgestellt und ist bei Fahrausweiskontrollen auf Verlangen nachzuweisen.
Senioren
Personen ab dem 65. Lebensjahr erhalten gegen den Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzel- und Tageskarten zum Seniorenpreis.
Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden ermäßigte Fahrkarten für Senioren nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.
Als Berechtigungsausweis werden vorläufig (bis zur Einführung einer österreichweit einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt:
- entweder alle unternehmenseigenen Senioren-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder (ersatzweise) die VORTEILSCARD Senior oder die ÖSTERREICHCARD Senior der ÖBB.
- oder unternehmenseigene Senioren-Berechtigungsnachweise:
- für Fahrten ausschließlich auf unternehmenseigenen Leistungen ausschließlich jeweils der unternehmenseigene Senioren-Berechtigungsnachweis
- im Falle des Nichtvorliegens eines unternehmenseigenen Senioren-Berechtigungsnachweises und/oder
- für Fahrten, zu deren Durchführung die Leistungen mehrerer Verkehrsunternehmen in Anspruch genommen werden müssen (Umsteige-Fahrten)
Bitte beachten Sie: Der reguläre Pensionistenausweis ist kein Berechtigungsnachweis für Fahrten zum Seniorentarif!
Gültigkeit: Die hier dargestellte Seniorenermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Tarifbestimmungen gültig gewesenen Seniorenermäßigungen anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Familien
Familien erhalten auf Einzel- oder Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kindersaltersgrenze lt. Tarifbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen.
Die Eltern (1 Elternteil oder beide bzw. Gleichgestellte, zu denen jene Personen zählen, die einen der unten angeführten Berechtigungsausweise besitzen) und bis zu 5 Kinder zahlen zusammen den Familienpreis, welcher sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt.
Als Berechtigungsausweise gelten die VORTEILSCARD Family oder die ÖSTERREICHCARD Familie der ÖBB.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Bei Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den „Begleitpersonen-Vermerk“ eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbefördert.
Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden ermäßigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.
Als Berechtigungsausweis gilt:
Ein österreichischer Behindertenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.
Gültigkeit: Die hier dargestellte Ermäßigung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Ermäßigungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Zivilblinde:
Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich befördert.
Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Ermäßigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.
Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der österreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz „BLIND“, gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.
Gültigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Ermäßigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere für die Freifahrt für „Vollblinde“ der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschließlich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos befördert werden.
Schwerkriegsbeschädigte:
Schwerkriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70% gemindert ist, werden für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach sowie auf den als „Ortslinienverkehr“ gesondert bezeichneten Verbundlinien (siehe Tarifbestimmungen Anhang E) unentgeltlich befördert.
Für alle sonstigen Fahrten erhalten Schwerkriegsbeschädigte Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
In beiden Fällen wird bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung eine Begleitperson oder ein Assistenzhund unentgeltlich mitbefördert.
Als Berechtigungsausweis wird ausschließlich der vom Bundessozialamt ausgegebene Schwerkriegsbeschädigtenausweis anerkannt. Die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitbeförderung einer Begleitperson oder eines Assistenzhundes liegt vor, wenn dies am Schwerkriegsbeschädigtenausweis vermerkt ist.
Den Schwerkriegsbeschädigten sind Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerkriegsbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt. Als Berechtigung gilt ein Schwerkriegsbeschädigtenausweis und Berechtigungsmarken eines solchen.
Gültig von 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Jänner des Folgejahres.
Z.B.: K bzw. Bg 1994 gültig von 1. Dezember 1993 bis 31. Jänner 1995.
- Hunde & Kleintiere
Mit Haustier in Bus und Bahn reisen
Sie besitzen ein Haustier, das Sie gerne in Bus und Bahn mitnehmen wollen? Auch dies ist mit den Kärntner Linien möglich.
Kleintiere:
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde – werden unentgeltlich mitbefördert.
Hunde:
Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. Jedoch benötigen Sie in diesem Fall ein Ticket. Hier gelten die Beförderungsbestimmungen des jeweils in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmens.
Assistenzhunde:
In den Behindertenpass eingetragene Assistenzhunde (gem. § 39a Bundesbehindertengesetz) werden kostenlos mitbefördert.
- Zonen
Zonenplan der Kärntner Linien
Wichtige Informationen zum Zonenplan:
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von fortlaufenden Adaptionen dazukommen kann, dass der Zonenplan nicht zur Gänze aktuell ist. Überprüfen Sie Streckenverläufe und Ticketkosten mit dem Routenplaner der Kärntner Linien.