Sonstige Fahrberechtigung

Sie besitzen ein Haustier, das Sie gerne in Bus und Bahn mitnehmen wollen? Auch dies ist mit den Kärntner Linien möglich.

Kleintiere:
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde – werden unentgeltlich mitbefördert.

Hunde:
Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. Jedoch benötigen Sie in diesem Fall ein Ticket. Hier gelten die Beförderungsbestimmungen des jeweils benützten Verkehrsunternehmens.
In den Behindertenpass eingetragene Assistenzhunde (gem. § 39a Bundesbehindertengesetz) werden kostenlos mitbefördert.