Allgemeine Vorschrift

 

über den Verbundtarif als Höchsttarif und einen diesbezüglichen Ausgleich

sowie über den Ausgleich für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt

im Verkehrsverbund Kärntner Linien

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007

über öffentliche Personennahverkehrsdieneste auf Schiene und Straße

und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/63 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates

sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 mit der die VO 1370/2007 geändert wurde

(insgesamt als „VO1370“ bezeichnet), erlassen am 10. Dezember 2020 von der Verkehrsverbund Kärnten GmbH (FN 198019f), 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 5, als zuständiger Behörde im Sinne der VO 1370

Mit dieser Allgemeinen Vorschrift wird (im Wesentlichen) die Teilnahme von Verkehrsunternehmen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfüllen, am Verkehrsverbund Kärntner Linien, die Anwendung des Verbundtarifs der Kärntner Linien als Höchsttarif und die Durchführung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Bundesland Kärnten sowie die Abgeltung der diesen Verkehrsunternehmen daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile geregelt.

 

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Anlagen hier anfordern: allgemeine.vorschrift@vkgmbh.at