Nutze das JUGEND.mobil-Ticket mit den Kärntner Linien

Mehr Freiheit mit dem JUGEND.mobil-Ticket!

Schüler und Lehrlinge

Nutze sämtliche Verbindungen der Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien (im regulären Linienverkehr, ausgenommen Sonderverkehr).*Siehe auch unter: Sonderverkehr

 

 

Preise für das Schuljahr 2023/2024:

Selbstbehalt bzw. Anzahlung

mit beiliegendem Erlagschein – Zahlungsbestätigung
muss mit dem Antrag abgegeben werden

€ 19,60
JUGEND.mobil-Ticket (Restbetrag)

Rechnung wird nachträglich zugesandt

€ 99,40
Gesamtpreis JUGEND.mobil-Ticket € 119,00

 

Dein Ticket ist gültig ab 1. September d.J. bis 15. September des Folgejahres. Ausnahme: Die Schule bestätigt nur für das erste Schulhalbjahr. Die Gültigkeit des JUGEND.mobil-Tickets endet in diesem Fall mit dem am Ausweis ausgewiesenen Enddatums. Die Freifahrt für das zweite Schulhalbjahr ist mit dem JUGEND.mobil-Ticket (ohne weitere Kosten) neu zu beantragen.

Achtung: Für Lehrlinge gilt das JUGEND.mobil-Ticket solange die Grundkarte gilt.

 

Wer bekommt das JUGEND.mobil-Ticket?

  • Du bist Schüler oder Lehrling
  • Du bist unter 24 Jahre alt
  • Du hast deinen Hauptwohnsitz in Kärnten
    ODER
  • Deine Schule oder Lehrbetrieb ist in Kärnten

Du hast Anspruch auf das JUGEND.mobil-Ticket, solange Du Schüler oder Lehrling bist. Wer unterjährig die Schule oder die Lehre abbricht, verliert den Anspruch darauf und der Ausweis muss bei einem Verkehrsunternehmen abgegeben werden. Wird man aber im selben Schul- bzw. Lehrjahr wieder als Schüler oder Lehrling angemeldet, kann man in diesem Schul- bzw. Lehrjahr das JUGEND.mobil-Ticket ohne weitere Zuzahlung mit dem neuen Antrag fortsetzen.

Das JUGEND.mobil-Ticket gibt es nicht für Berufschüler und Lehre mit Matura-Schüler, da diese bereits als Lehrlinge das JUGEND.mobil-Ticket bestellen können.

Bitte beachte, dass das JUGEND.mobil-Ticket ein Dokument ist. Bei Verlust bzw. Diebstahl ist eine Verlustanzeige beim jeweiligen Magistrat bzw. Gemeindeamt zu erstatten. Diebstahlsanzeigen werden von jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Kärntner Jugendkarte als besonders geschützte Urkunde iSd § 224 StGB beurteilt.

 

Wie bekommst du dein JUGEND.mobil-Ticket?

 

Variante 1: Bestellung zur Freifahrt nachträglich

Du hast bereits eine Schüler- oder Lehrlingsfreifahrkarte ohne Aufzahlungsmodell (es steht Grundkarte-S oder Grundkarte-L auf deinem Fahrausweis).
Dann lade dir das Antragsformular herunter oder hole es bei deiner Ausgabestelle , lasse es von deinem Erziehungsberechtigten unterschreiben und gib es bei deiner Ausgabestelle ab.
Bitte bring deine alte Grundkarte mit, du bekommst deinen neuen Fahrausweis direkt bei deiner Ausgabestelle.
Die Rechnung in Höhe von 99,40 Euro wird dir per Post zugesandt, da der Betrag von Euro 19,60 bereits bei der Antragstellung geleistet wurde.

Formular JUGEND.mobil-Ticket nachträglich

 

Variante 2: Bestellung ohne Freifahrtausweis

Du hast noch keine Freifahrkarte.
Gehe zu einer Ausgabestelle oder Schule und hol dir einen Schüler- oder Lehrlingsantrag, fülle den Antrag aus, lasse diesen von deiner Schule oder von deinem Lehrbetrieb bestätigen und von deinem Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Bezahle die 19,60 Euro mit dem beiliegenden Erlagschein aus dem Formular und gib das bestätigte und unterschriebene Formular inkl. der Zahlungsbestätigung, eines Passfotos (Höchst-, Mindestmaße 3,2 x 2,5 cm) und eines frankierten Rückkuverts mit Adresse bei einer der Ausgabestellen ab. Die Rechnung über den Restbetrag von Euro 99,40 wird dir per Post zugesandt. Bitte nicht mit dem Selbstbehalt einzahlen, da es sich um unterschiedliche Konten handelt.