Schüler und Lehrlinge im Verbundraum Kärnten

In Österreich besteht für ordentliche Schüler/Schülerinnen und Lehrlinge Anspruch auf Freifahrt, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

 

  • unter 24 Jahre
  • man besucht eine öffentl. Schule oder eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule
    an mind. vier Tagen in der Woche
  • man befindet sich in einem anerkannten Lehrverhältnis (mit Lehrvertrag)
    an mind. 3 Tagen in der Woche
  • Bezieher der österreichischen Familienbeihilfe
  • weder österreichische Staatsbürger noch EU-/EWR Bürger oder über EU-Abkommen diesen gleichgestellt sind, benötigen eine Bestätigung des österr. Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe

 

Wo erhalte ich das Freifahrtformular?

  • in der Schule
  • vom Arbeitgeber
  • bei den Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen

 

Wie komme ich zum Ausweis?

Das vollständig und leserlich ausgefüllte Formular ist von der Schule mit Unterschrift und Rundstempel zu bestätigen. Der Erlagschein von Euro 19,60 liegt dem Formular bei und ist einmal pro Schul- oder Lehrjahr zu bezahlen, der Betrag wird an das Bundesministerium weitergeleitet.

Dieser Erlagschein enthält eine 12-stellige Zahlungsnummer, welche am Antragsformular einzutragen ist. Die Kopie dieser Einzahlung ist dem Antragsformular beizulegen.

Jetzt wird der Antrag mit der Einzahlungsbestätigung und Foto (3,2 x 2,5 cm) bei der Ausgabestelle abgegeben. In den meisten Fällen wird das von den Schulen erledigt.

Sollte der Selbstbehalt falsch eingezahlt worden sein, so fülle den Antrag auf Rücküberweisung aus und lege eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines bei. Ohne eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines kann keine Rücküberweisung durchgeführt werden.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises?

Bei Verlust des Ausweises ist eine Verlustanzeige beim jeweiligen Magistrat bzw. Gemeindeamt zu erstatten. Diebstahlsanzeigen werden von jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Mit dieser Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gehe bitte zu deiner: Erfassungsstelle

Diese wird dir einen Duplikatausweis erstellen. Für die Ausstellung eines Duplikatausweises, auch im Falle einer Beschädigung der Karte, ist ein Betrag von Euro 15,- zu bezahlen.