Die Verkehrsverbund Kärnten GmbH (VKG) als „Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft“

Als dienstleistende Schnittstelle zwischen Gebietskörperschaften, Verkehrsunternehmen und lokalen Systempartnern (wie etwa Tourismusbetrieben oder -verbänden, Seilbahnunternehmen u.s.w.) fungiert die Verkehrsverbund Kärnten GesmbH (VKG).

Sie organisiert und koordiniert nach Maßgabe der bundes- und landesgesetzlichen Regelungen (insb. ÖPNRV-G und VVK-G) sowie des Grund- und Finanzierungsvertrages (GuF) für den Verkehrsverbund Kärntner Linien die Bestellung und Finanzierung der Verkehrsdienstleistungen im Verbundraum der Kärntner Linien im Sinne der im Regionalverkehrsplan definierten Ziele.

Neben bestimmten technischen, buchhalterischen und organisatorischen Diensten zugunsten von Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen, regelt die VKG insbesondere die Mitfinanzierung von Verkehrsdiensten aus Ausgleichszahlungen (Zuschüssen) durch Verträge mit einzelnen Verkehrsunternehmen oder anderen Leistungserstellern. Dies gilt jedensfalls und mindestens für das ausschließlich durch Bund und Land Kärnten bezuschusste Grundangebot.

Insoweit andere Leistungsbesteller (Gemeinden, Organisation und/oder Privatinteressenten) Angebots- erweiterungen über das Grundangebot hinaus wünschen und dazu zusätzliche Ausgleichsleistungen beitragen, sind deren jeweilige Rechts- und Geschäftsbeziehungen zueinander, zur VKG sowie zu den Tätigkeiten und Zuschüssen des Bundes und des Landes Kärnten mithilfe aktiver Moderationsleistung durch die VKG in ihrer Funktion als zentrale Beschaffungsstelle in gesonderten Vertragswerken zu regeln (z.B. „Subventionsverträge“). Als inhaltliche Mindestvorgabe für solche Drittinteressenten-Finanzierungsverträge gilt, dass sie jedenfalls Voraussetzung für zusätzliche Förderungen („Bestellerförderungen“) durch den Bund oder das Land Kärnten, ansonsten jedoch weitgehend frei nach Bedarf gestaltbar sind.

(Auszug aus: Schriftenreihe zur Verkehrsplanung in Kärnten, Heft 8, „Regionalverkehrsplan“)