Jahreskarten sind streckenbezogene Fahrkarten, welche nach Zonen berechnet werden.

Trotz des Kärnten Ticket Senior um € 299,00 bieten wir Jahreskarten für Seniorinnen und Senioren an.

Der Maximalpreis einer Jahreskarte Senior übersteigt den Preis des Kärnten Ticket Senior nicht.

Seniorinnen und Senioren erhalten Jahreskarten mit ca. 50% Ermäßigung.

Die Jahreskarte Senior im Überblick:

  • Streckengebunden
  • Personalisiert oder bei Bedarf übertragbar 
  • Gültig ab 65 Jahren
  • Preisvorteil bei Jahreskarten: 12 Monate fahren und nur 10 Monate bezahlen
  • Gültig jeweils ab 1. des Monats
  • Monatliche Abbuchung möglich
  • Stornierung zum 15. jedes Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich

Jahreskarten Senior gelten 12 Kalendermonate lang jeweils von einem Monatsersten an (vom ersten Tag eines Kalendermonats) bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages (letzter Tag des 12. Kalendermonats) und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen und / oder des erworbenen Stadtverkehrgebietes.

Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Jahreskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.

Preisliste Jahreskarte Senior

Zonen Senior
1 175,00
2 255,00
3
330,00
4 Zonen und mehr*
365,00
Stadtverkehr Klagenfurt 255,00
Stadtverkehr Villach 255,00

*Streckenkarten im Seniorenpreis kosten ab vier Zonen und mehr immer € 365,00.

Unsere Empfehlung für mobile Seniorinnen und Senioren: Das Kärnten Ticket zum Seniorentarif

Im Ruhestand unabhängige und unbegrenzte Mobilität genießen mit dem Kärnten Ticket Senior!

Seit 1. Januar 2022 gibt es eine neue Jahreskarte, das Kärnten Ticket. Dieses befähigt, unbegrenzt alle regulären Verbindungen der Kärntner Linien in ganz Kärnten zu nutzen.

Das Kärnten Ticket Senior:

  • Kostet € 299,00
  • Befähigt zur uneingeschränkten Nutzung der regulären Verkehrsangebote der Kärntner Linien (ausgenommen Sonderverkehr)
  • Gültig ab 65 Jahren

Für beeinträchtigte Personen und AusgleichszulagenempfängerInnen bieten wir das Kärnten Ticket Spezial um nur € 199,00 an (Ausstellung mit dementsprechendem Nachweis).

ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNG UND SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE JAHRESKARTE SENIOR

Die Jahreskarte Senior (JKsen) wird bis zum 31.12.2019 an Personen ausgegeben, die das 63. Lebensjahr vollendet haben (ab dem 63. Geburtstag) oder dieses spätestens am ersten Geltungstag der JKsen vollenden werden, ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2021 nach Vollendung des 64. Lebensjahres und ab 1.1.2022 nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die JKsen wird außerdem – unabhängig von der gewählten Zahlungsart – nur namentlich (nicht übertragbar) ausgestellt. Zum ausgefüllten und unter- schriebenen Bestellformular ist die Kopie eines Lichtbildausweises beizulegen, aus der das Geburtsdatum der bestellenden Person ersichtlich ist.
Die Benützung der JKsen ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis zulässig, der bei Fahrausweiskontrollen zusammen mit der JKsen dem Kontrollpersonal vorzuweisen ist.
Sofern die jeweilige Altersgrenze zu Beginn der Gültigkeit erfüllt war, ist die Benützung einer JKsen bis zum Ende ihrer Gültigkeit (also maximal ein Jahr lang) auch dann zulässig, wenn nach einem der genannten Änderungszeitpunkte 1.1.2020 oder 1.1.2022 das Lebensalter der betreffenden Person noch unter der dann gültigen neuen Altersgrenze liegen sollte.
In allen übrigen, hier nicht genannten Belangen gelten genau dieselben Regelungen wie für Jahreskarten zum Normalpreis (JKnorm), und zwar wie folgt:

In allen übrigen, hier nicht genannten Belangen gelten genau dieselben Regelungen wie für Jahreskarten zum Normalpreis (JKnorm), und zwar wie folgt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jahreskarten, gültig ab 25.01.2020

BESTELLUNG

Die Bestellung einer Jahreskarte erfolgt mittels Bestellformular bis zum 10. des Vormonats auf dem Postwege (Eingang bei der VKG!) oder per Mail an Jahreskarten. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen und unter Jahreskartenformular-Senior erhältlich. Die Jahreskarte wird auf dem Postweg zugestellt.
Bestellt werden können übertragbare Jahreskarten oder nicht übertragbare Jahreskarten.

Eine übertragbare Jahreskarte kann an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl einer übertragbaren Jahreskarte ist eine Ersatzausstellung nicht möglich!
Eine nicht übertragbare Jahreskarte lautet auf den Namen des Karteninhabers und ist nicht auf eine andere Person übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei Verlust oder Diebstahl wird diese Karte gegen Vorlage einer behördlichen Verlustmeldung (Gemeinde- amt bzw. für die Städte Klagenfurt und Villach der Magistrat) und gegen ein Entgelt von € 15 einmalig ersetzt.

BEZAHLUNG

Der Normalpreis einer Jahreskarte berechnet sich durch das 10fache des tarifmäßig festgesetzten Preises der jeweiligen Monatskarte (Seniorenpreis: davon rund 50%). Die letz¬ten beiden Monate der Geltungsdauer sind die sogenannten „Bonusmonate“. Als Zahlungsarten stehen die Barzahlung, die Bezahlung mittels Zahlschein und die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Übertragbare Jahreskarten können bar oder mit Zahlschein bezahlt werden. Nicht übertragbare Jahreskarten können darüber hinaus auch mittels einer SEPA-Lastschrift bezahlt werden.

Barzahlung:
Eine Direktbezahlung des Jahresgesamtbetrages bei der VKG ist nur nach telefonischer Absprache möglich.
Bezahlung mit Zahlschein:
Nach Einlangen des Bestellformulars bei der VKG wird ein Zahlschein über den Gesamtbetrag der Jahreskarte zugeschickt. Nach Eingang des Jahres- gesamtbetrages auf dem Konto der VKG wird die Jahreskarte per Post an die vom Besteller im Formular genannte Adresse zugesandt. SEPA-Lastschrift:
Mit der Unterschrift zur Bestellung der Jahreskarte wird der VKG der Auftrag erteilt, jeweils bis zum 5. eines Monats im Voraus die entsprechenden Teil- beträge vom Konto eines Finanzinstitutes einzuziehen. In den ersten 10 Monaten des Geltungszeitraumes wird jeweils 1/10 des Jahreskartengesamtbe- trages eingezogen. Bei Bezahlung mittels SEPA-Lastschrift wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Entgelt von € 1 (zehn Mal) verrechnet. Die Jahreskarte wird umgehend nach Einlangen des Bestellformulars bei der VKG per Post zugestellt. Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftverfahrens sowie ein Auflassen des Kontos bedingen die vorhergehende Rückgabe der Jahreskarte. Offene Beträge können von der VKG nach zweimaliger Mahnung gerichtlich eingefordert werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 9020 Klagenfurt am Wörthersee.

ÄNDERUNGEN

Jede Änderungen von Angaben zum Jahreskartenkunden (Geltungsbereich, Name, Adresse, Bankverbindung) sind der Jahreskartenstelle der VKG umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Änderungen des Geltungsbereiches einer Jahreskarte ist ein neues Antragsformular für die Ausstellung erforderlich, wobei bei gleichzeitiger Rückgabe der alten Jahreskarte keine Stornogebühr in Rechnung gestellt wird.

GELTUNGSDAUER, VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEIT

Die Jahreskarte gilt jeweils ab dem Monatsersten und ist für ein Jahr (12 Monate) gültig.
Nach Ablauf der Geltungsdauer wird die Karte nicht automatisch verlängert. Rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer wird der Jahreskartenkunde schriftlich auf den Ablauf der Geltungsdauer der Jahreskarte hingewiesen. Diesem Schreiben wird ein Formular „Beleg für Kunden“ angehängt. Insoweit der Kunde die Ausstellung einer Jahreskarte wünscht, hat dieser dieses Formular nach Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu unterzeichnen und der VKG zu übermitteln. Allfällige Änderungen sind der VKG bekannt zu geben.

STORNIERUNG, RÜCKGABE DER JAHRESKARTE

Die Jahreskarte kann vom Karteninhaber bis zum 15. jeden Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich mit Unterschrift storniert werden. Die Karte ist bis spätestens zum 5. des Folgemonats bei der Jahreskartenstelle der VKG zu hinterlegen oder per Postweg (maßgeblich ist das Datum des Post- stempels) nachweislich dorthin zu übermitteln.
Erfolgt die Stornierung nicht termingerecht, so wird sie erst im darauffolgenden Monat storniert. Dies bedeutet, dass der darauf folgende volle Kalendermonat weiter verrechnet wird. Für die Stornierung einer Jahreskarte ist eine Stornogebühr von € 15 vorgesehen.

Bei Jahreskarten, deren Preis im Vorhinein geleistet wurde, erfolgt eine anteilige Rückerstattung abzüglich der Stornogebühr von € 15. In Anspruch genommen Monate werden mit dem Monatskartenpreis verrechnet. Eine Gutschrift der Bonusmonate ist nicht möglich.
Bei Jahreskarten mit SEPA-Lastschrift wird im Monat der Rückgabe das Stornierungsentgelt vom Kundenkonto abgebucht.
Für die Nichtbenützung der Jahreskarte aufgrund von Krankenstand, Kuraufenthalt etc. wird keine Fahrpreiserstattung vorgenommen.

FAHRGASTRECHTE

Für Jahreskartenkunden des Eisenbahnverkehrs gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf eine Entschädigung für Verspätungen im Eisenbahnverkehr. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage www.kaerntner-linien.at/ fahrkarten-tarife/fahrgastrechte, auf der Homepage der ÖBB PV AG sowie auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Schutz personenbezogener Daten ist der VKG ein wichtiges Anliegen. Alle personenbezogenen Daten werden nur im gesetzlichen Rahmen erhoben, verarbeitet und verwendet. Daten werden nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß gespeichert und nach Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Mit Beantragung der Jahreskarte nimmt der Jahreskartenkunde die zweckgebundene Verarbeitung seiner auf dem Antrag angegebenen Daten zur Kenntnis. Zur Vertragserfüllung werden die personenbezogenen Daten durch die VKG, durch den jeweiligen Betreiber (Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien) sowie mit der Kontrolle und Überwachung beauftragte Dritte verarbeitet.

Anfragen betreffend der gespeicherten personenbezogenen Daten können bei der VKG unter datenschutz@vkgmbh.at gestellt werden. Details sind der Datenschutzerklärung der VKG (https://www.kaerntner-linien.at/datenschutz/) zu entnehmen.

Unser Datenschutzbeauftragter:

KOMDAT Datenschutz GmbH
Ronald Kopecky
+43 7243 54300
www.komdat.at
office@komdat.at