Jahreskarten

Jahreskarten sind streckenbezogene Fahrkarten, welche nach Zonen berechnet werden.

Trotz des Kärnten Ticket bieten wir Jahreskarten für unsere Kundinnen und Kunden an.

Die Jahreskarte im Überblick:

  • Streckengebunden
  • Personalisiert oder bei Bedarf übertragbar 
  • Gültig jeweils ab 1. des Monats
  • 12 Monate fahren – 10 zahlen
  • Monatliche Abbuchung möglich
  • Stornierung zum 15. jedes Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich

Jahreskarten gelten 12 Kalendermonate lang jeweils von einem Monatsersten an (vom ersten Tag eines Kalendermonats) bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages (letzter Tag des 12. Kalendermonats) und darüber hinaus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles. Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen und / oder des erworbenen Stadtverkehrgebietes.

Befindet sich die Start- oder Zielhaltestelle in einer Stadt mit Stadtverkehr (Klagenfurt, Villach) berechtigt die Jahreskarte den Stadtverkehr mit zu benützen.

Zonen Normal Senior
1 370,00 180,00
2 540,00 270,00
3 Zonen und mehr*
550,00 346,00
4 Zonen und mehr**
365,00
Stadtverkehr Klagenfurt 540,00 270,00
Stadtverkehr Villach 540,00 270,00

*Streckenkarten im Normalpreis kosten ab drei Zonen und mehr immer € 550,00.

**Streckenkarten im Seniorenpreis kosten ab vier Zonen und mehr immer € 365,00.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jahreskarte gültig ab 25.01.2021

 

BESTELLUNG

Die Bestellung einer Jahreskarte erfolgt mittels Bestellformular bis zum 10. des Vormonats auf dem Postweg (Eingang bei der VKG!) oder per Mail an Jahreskarten. Bestellformulare sind bei den Verkehrsunternehmen und unter Jahreskartenformular erhältlich. Die Jahreskarte wird auf dem Postweg zugestellt.
Bestellt werden können übertragbare Jahreskarten oder nicht übertragbare Jahreskarten.
Eine übertragbare Jahreskarte kann an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl einer übertragbaren Jahreskarte ist eine Ersatzausstellung nicht möglich!
Eine nicht übertragbare Jahreskarte lautet auf den Namen des Karteninhabers und ist nicht auf eine andere Person übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei Verlust oder Diebstahl wird diese Karte gegen Vorlage einer behördlichen Verlustmeldung (Gemeindeamt bzw. für die Städte Klagenfurt und Villach der Magistrat) und gegen ein Entgelt von € 15 einmalig ersetzt.

BEZAHLUNG

Der Preis einer Jahreskarte berechnet sich durch das 10fache des tarifmäßig festgesetzten Preises der jeweiligen Monatskarte. Die letzten beiden Monate der Geltungsdauer sind die sogenannten „Bonusmonate“. Als Zahlungsarten stehen die Barzahlung, die Bezahlung mittels Zahlschein und die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Übertragbare Jahreskarten können bar oder mit Zahlschein bezahlt werden.
Nicht übertragbare Jahreskarten können darüber hinaus auch mittels einer SEPA-Lastschrift bezahlt werden.

Barzahlung:
Die Direktbezahlung des Jahresgesamtbetrages bei der VKG ist nur nach telefonischer Absprache möglich.

Bezahlung mit Zahlschein:
Nach Einlangen des Bestellformulars bei der VKG wird ein Zahlschein über den Gesamtbetrag der Jahreskarte zugeschickt. Nach Eingang des Jahresgesamtbetrages auf dem Konto der VKG wird die Jahreskarte per Post an die vom Besteller im Formular genannte Adresse zugesandt.

SEPA-Lastschrift:
Mit der Unterschrift zur Bestellung der Jahreskarte wird der VKG der Auftrag erteilt, jeweils bis zum 5. eines Monats im Voraus die ent- sprechenden Teilbeträge vom Konto eines Finanzinstitutes einzuziehen. In den ersten 10 Monaten des Geltungszeitraumes wird jeweils 1/10 des Jahreskartengesamtbetrages eingezogen. Bei Bezahlung mittels SEPA-Lastschrift wird für den erhöhten Bearbeitungsaufwand ein Entgelt von € 1 (zehn Mal) verrechnet. Die Jahreskarte wird umgehend nach Einlangen des Bestellformulars bei der VKG per Post zugestellt. Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftverfahrens sowie ein Au assen des Kontos bedingen die vorher-gehende Rückgabe der Jahreskarte.
Offene Beträge können von der VKG nach zweimaliger Mahnung gerichtlich eingefordert werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 9020 Klagenfurt am Wörthersee.

ÄNDERUNGEN

Jede Änderungen von Angaben zum Jahreskartenkunden (Geltungsbereich, Name, Adresse, Bankverbindung) sind der Jahreskartenstelle der VKG umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Änderungen des Geltungsbereiches einer Jahreskarte ist ein neues Antragsformular für die Ausstellung erforderlich, wobei bei gleichzeitiger Rückgabe der alten Jahreskarte keine Stornogebühr in Rechnung gestellt wird.

GELTUNGSDAUER, VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEIT

Die Jahreskarte gilt jeweils ab dem Monatsersten und ist für ein Jahr (12 Monate) gültig.
Nach Ablauf der Geltungsdauer wird die Karte nicht automatisch verlängert. Rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer wird der Jahres- kartenkunde schriftlich auf den Ablauf der Geltungsdauer der Jahreskarte hingewiesen. Diesem Schreiben wird ein Formular „Beleg für Kunden“ angehängt. Insoweit der Kunde die Ausstellung einer Jahreskarte wünscht, hat dieser dieses Formular nach Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu unterzeichnen und der VKG zu übermitteln. Allfällige Änderungen sind der VKG bekannt zu geben.

STORNIERUNG, RÜCKGABE DER JAHRESKARTE

Die Jahreskarte kann vom Karteninhaber bis zum 15. jeden Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich mit Unterschrift storniert werden. Die Karte ist bis spätestens zum 5. des Folgemonats bei der Jahreskartenstelle der VKG zu hinterlegen oder per Postweg (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) nachweislich dorthin zu übermitteln.
Erfolgt die Stornierung nicht termingerecht, so wird sie erst im darauffolgenden Monat storniert. Dies bedeutet, dass der darauf folgende volle Kalendermonat weiter verrechnet wird. Für die Stornierung einer Jahreskarte ist eine Stornogebühr von € 15 vorgesehen.

Bei Jahreskarten, deren Preis im Vorhinein geleistet wurde, erfolgt eine anteilige Rückerstattung abzüglich der Stornogebühr von € 15. In Anspruch genommen Monate werden mit dem Monatskartenpreis verrechnet. Eine Gutschrift der Bonusmonate ist nicht möglich.
Bei Jahreskarten mit SEPA-Lastschrift wird im Monat der Rückgabe das Stornierungsentgelt vom Kundenkonto abgebucht.
Für die Nichtbenützung der Jahreskarte aufgrund von Krankenstand, Kuraufenthalte, etc. wird keine Fahrpreiserstattung vorgenommen.

FAHRGASTRECHTE

Für Jahreskartenkunden des Eisenbahnverkehrs gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf eine Entschädigung für Verspätungen im Eisenbahnverkehr. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Agentur für Fahrgastrechte, auf der Homepage der ÖBB PV AG sowie auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Schutz personenbezogener Daten ist der VKG ein wichtiges Anliegen. Alle personenbezogenen Daten werden nur im gesetzlichen Rahmen erhoben, verarbeitet und verwendet. Daten werden nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß gespeichert und nach Ablauf von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Mit Beantragung der Jahreskarte nimmt der Jahreskartenkunde die zweckgebundene Verarbeitung seiner auf dem Antrag angegebenen Daten zur Kenntnis. Zur Vertragserfüllung werden die personenbezogenen Daten durch die VKG, durch den jeweiligen Betreiber (Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien) sowie mit der Kontrolle und Überwachung beauftragte Dritte verarbeitet.

Anfragen betreffend der gespeicherten personenbezogenen Daten können bei der VKG unter datenschutz@vkgmbh.at gestellt werden. Details sind der Datenschutzerklärung der VKG (https://www.kaerntner-linien.at/datenschutz/) zu entnehmen.

Unser Datenschutzbeauftragter:

KOMDAT Datenschutz GmbH
Ronald Kopecky
+43 7243 54300
www.komdat.at
office@komdat.at