Sonstige Fahrberechtigung
Sie besitzen ein Haustier, das Sie gerne in Bus und Bahn mitnehmen wollen? Auch dies ist mit den Kärntner Linien möglich.
Kleintiere:
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde – werden unentgeltlich mitbefördert.
Hunde:
Für Hunde, welche nicht in Behältnissen untergebracht oder getragen werden können, sind Fahrkarten zum Sparpreis zu lösen. Bitte beachten Sie die Beförderungsbestimmungen des jeweils benützten Verkehrsunternehmens.
Assistenzhunde (gem. § 39a Bundesbehindertengesetz) werden kostenlos mitbefördert.